Aufgrund meiner Zulassung als Rechtsanwalt kann ich für meine Mandanten vor allen deutschen Gerichten -  außer in Zivilsachen vor dem Bundesgerichtshof - tätig werden.

Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Rechtsgebieten Strafrecht, Familienrecht und Ausländer- und Asylrecht.